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   LAG Sachsen, 04.11.1992 - 2 Sa 134/92   

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https://dejure.org/1992,7091
LAG Sachsen, 04.11.1992 - 2 Sa 134/92 (https://dejure.org/1992,7091)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 04.11.1992 - 2 Sa 134/92 (https://dejure.org/1992,7091)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 04. November 1992 - 2 Sa 134/92 (https://dejure.org/1992,7091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der früheren Tätigkeit eines Arbeitnehmers als Mitglied der Paßkontrolleinheit der DDR; Voraussetzung der Unzumutbarkeit eines Festhaltens am Arbeitsverhältnis; Vorschriften des Einigungsvertrages als Kündigungsgrund; Verwirkung des Kündigungsrechts des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.1992 - 2 Sa 134/92
    Der Kläger war damit hauptberuflicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit und im Sinne des Abs. 5 Nr. 2 "für" das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 -).

    Für die Frage der Unzumutbarkeit sind in erster Linie die Stellung des Klägers sowie die Dauer seiner Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit zu berücksichtigen sowie sich das daraus ergebende Erscheinungsbild der öffentlichen Verwaltung, wenn er weiterbeschäftigt wurde (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 -).

    Die Vorschrift des Abs. 5 aaO des Einigungsvertrages stellt einen selbständigen Kündigungsgrund dar, der neben die Vorschrift des § 626 BGB tritt, so daß diese Vorschrift in vollem Umfang unanwendbar bleibt (BAG Urteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 und 8 AZR 537/91 -).

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.1992 - 2 Sa 134/92
    Die Vorschrift des Abs. 5 aaO des Einigungsvertrages stellt einen selbständigen Kündigungsgrund dar, der neben die Vorschrift des § 626 BGB tritt, so daß diese Vorschrift in vollem Umfang unanwendbar bleibt (BAG Urteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 und 8 AZR 537/91 -).
  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 655/92

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Repräsentation der

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 4. November 1992 - 2 Sa 134/92 - Dresden wird zurückgewiesen.
  • LAG Brandenburg, 16.02.1993 - 1 Sa 263/92

    Außerordentliche Kündigung ; Beteiligung des Personalrates; Tätigkeit für das MfS

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